Lockerungen für den Vereinssport nach den Bund-Länder-Beratungen
Nach den in der letzten Woche erfolgten Bund-Länder-Beratungen ist seit 08. März eine neue Eindämmungsverordnung in Kraft, durch die nun folgende Lockerungen – im ersten Schritt auch direkt unseren Jugendbereich betreffend – umgesetzt sind:
- Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich.
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben.
- Laut geänderter Verordnung ist hier auch das Abstandsgebot außer Kraft.
- Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Weitere in den Bund-Länder-Beratungen beschlossene Lockerungen sind an die Entwicklung der Inzidenzzahlen gekoppelt. Diese Schritte können abhängig vom Infektionsgeschehen erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Eine gute Übersicht der jeweils inzidenzabhängigen Maßnahmen liefert diese Grafik des DOSB:
Bildquelle: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/schrittweise-lockerungen-im-breitensport